Kaufbedingungen und Konditionen

 

Diese Einkaufsbedingungen gelten für jede Bestellung bei Alloys International und ersetzen alle entgegenstehenden Bedingungen des verkaufenden Unternehmens. Weitere Anforderungen sind in der Bestellung angegeben. Falls auf der Bestellung zusätzliche Qualitätsklauseln vermerkt sind, verweisen Sie bitte auf die
Alloys International Qualitätsklauseln Dokument für Erklärungen. 

 

1.WEITERLEITUNG DER ANFORDERUNGEN.
Alle Anforderungen aus der Bestellung sowie alle in diesen Bedingungen genannten Anforderungen müssen in der gesamten Lieferkette weitergegeben werden. Alle zusätzlich genannten Anforderungen an die Bestellung, einschließlich spezieller Qualitätsklauseln, müssen ebenfalls in die gesamte Lieferkette einfließen.

2. BEWUSSTSEIN FÜR LIEFERANTEN.
Der Lieferant muss sich seines Beitrags zur Konformität des Produkts oder der Dienstleistung und zur Produktsicherheit sowie der Bedeutung eines ethischen Verhaltens bewusst sein.

3.BESCHEINIGUNGEN.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, müssen allen Materialien die Original-Prüfberichte des Werks beiliegen. Zusätzliche Konformitätsbescheinigungen für alle Verfahren müssen dem Material beigefügt werden und die Rückverfolgbarkeitsnummern enthalten.

4.RÜCKVERFOLGBARKEIT.
Das Material muss über die gesamte Lieferkette bis zu seiner Herstellungsquelle rückverfolgbar sein. Die Rückverfolgbarkeit (Losnummerierung) muss von der Herstellung über alle sekundären Verarbeitungsschritte bis hin zur Lieferung gewährleistet sein. Dies schließt alle Kennzeichnungen und Zertifizierungen ein.

5.MATERIALKENNZEICHNUNG.
Das gesamte Material muss mit einer oder mehreren Rückverfolgbarkeitsnummern gekennzeichnet sein. Eine dauerhafte Kennzeichnung auf allen Teilen ist vorzuziehen. Sind die Stücke zu klein oder zu zahlreich, können die Kennzeichnungsschilder in zweifacher Ausführung angebracht werden. Bei mehreren Materialpartien müssen alle Partien physisch getrennt und separat markiert/etikettiert werden.

6.FREMDKÖRPERRÜCKSTÄNDE (FOD).
Das Material muss zu 100 % frei von Fremdkörpern sein.

7. VERPACKUNG.
Das Material muss so verpackt werden, dass es bei grober Handhabung nicht beschädigt werden kann.

8. VERHINDERUNGGEFÄLSCHTER TEILE.
Jeder Lieferant muss Prozesse/Produkte/Dienstleistungen planen, implementieren und kontrollieren, um sicherzustellen, dass gefälschte oder mutmaßlich gefälschte Teile nicht Teil des an Alloy International gelieferten Materials werden.

9. VERWAHRUNGSKETTE.
Die vollständige Transparenz der gesamten Verwahrungskette von der ursprünglichen Produktion im Werk bis zur Lieferung an Alloys International muss bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden, um die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen, oder wenn dies von unserem Kunden oder Endverbraucher verlangt wird.

10.AUFBEWAHRUNG VON AUFZEICHNUNGEN.
Alle Aufzeichnungen, die sich auf internationale Aufträge von Alloys beziehen, müssen mindestens 50 Jahre lang aufbewahrt werden, es sei denn, wir werden auf eine anders lautende Entscheidung aufmerksam gemacht.

11.RECHT AUF ZUGANG.
Dieser Vertrag räumt Alloys International, unseren Kunden und etwaigen Aufsichtsbehörden das Recht auf Zugang zu allen beteiligten Einrichtungen und Unterlagen ein.

12.BEKANNTMACHUNGEN.
Im Falle der Feststellung eines Qualitätsmangels oder einer Änderung der Produktdefinition ist Alloys International unverzüglich zu benachrichtigen. Falls sich Ihr Qualitätssystem oder Ihr Zertifizierungsstatus ändert, ist Alloys International unverzüglich zu benachrichtigen.

13. TEILLIEFERUNGEN.
Teillieferungen sind ohne vorherige Genehmigung nicht zulässig, es sei denn, die Frachtkosten sind im Voraus bezahlt.

14.FRACHT- UND PAKETVERSICHERUNG.
Alle Alloys International in Rechnung gestellten Frachtsendungen sind im Rahmen eines externen Versicherungsvertrags gegen Schäden und Verluste versichert. Sammelsendungen an Alloys International dürfen nicht versichert werden, ebenso wenig wie Sendungen, bei denen Alloys International der Drittzahler für diese Frachtkosten ist. Eventuelle Versicherungskosten gehen zu Lasten des Versenders.

15.VERSPÄTETE LIEFERUNGEN.
Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um das Produkt rechtzeitig zu liefern. Wenn Verzögerungen zu erwarten sind, ist Alloys international unverzüglich zu benachrichtigen.

16.ENTWURF UND ENTWICKLUNG.
Alloys International führt keine Konstruktions- oder Entwicklungsarbeiten durch. Wenn jedoch die Konstruktion oder Entwicklung einen Teil der von Ihnen gelieferten Produkte/Dienstleistungen umfasst, müssen alle Anforderungen unserer Kunden an Ihre externen Dienstleister weitergegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anforderungen an Materialien, Spezifikationen, Zeichnungen usw. Die Überprüfung und Genehmigung dieser Anforderungen wird von Alloys International durchgeführt.

17.VORHERIGKEIT.
Weichen Anforderungen in unserer Bestellung, einschließlich etwaiger Qualitätsklauseln, von diesen Geschäftsbedingungen ab, so sind die Bestellung und die Qualitätsklauseln maßgebend. Darüber hinaus haben diese Bedingungen Vorrang vor etwaigen widersprüchlichen Bedingungen des Verkäufers, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.

18.LETZTE ÜBERARBEITUNG.
Die letzte Überarbeitung dieser Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Bestellung hat stets Vorrang vor allen früheren Versionen dieser Bedingungen.

19.HÖHERE GEWALT.
Alloys International haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das von der betroffenen Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, das unvermeidbar ist und außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt, vorausgesetzt, dass sie dieses Ereignis trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht überwinden kann und dass sie die andere Partei innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens davon in Kenntnis setzt. Alloys International kann den Vertrag im Falle von höherer Gewalt unverzüglich und ohne Haftung durch schriftliche Mitteilung kündigen.

20.KÜNDIGUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG.
Alloys International kann durch schriftliche Mitteilung den Auftrag ganz oder teilweise kündigen, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt: (i) wenn der Verkäufer es versäumt, die Waren zu liefern oder die in der Bestellung geforderten Dienstleistungen zu erbringen, und zwar innerhalb der in der Bestellung angegebenen Frist oder einer vom Käufer schriftlich gewährten Fristverlängerung; oder (ii) wenn der Verkäufer es versäumt, eine der anderen Bestimmungen der Bestellung zu erfüllen oder so große Fortschritte zu machen, dass die Erfüllung des Vertrages gemäß seinen Bedingungen gefährdet ist.

21.BEENDIGUNG AUS BEQUEMLICHKEIT.
Alloys International kann durch schriftliche Mitteilung einen Auftrag ganz oder teilweise aus Gründen der Bequemlichkeit des Käufers kündigen.

>22. WIDERRUFLICHKEIT.
Wenn Alloys International schriftlich auf eine der vorliegenden Bedingungen verzichtet, bleiben alle anderen Bedingungen unberührt.

23.VERHALTENSKODEX.
Der Verhaltenskodex von Alloys International Verhaltenskodex kann auf unserer Website eingesehen werden. Von allen an einem Auftrag beteiligten Parteien wird erwartet, dass sie sich ähnlich verhalten.

24. UMWELT-, GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSPOLITIK.
Alloys Internationals Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitspolitik kann auf unserer Website eingesehen werden. Von allen an einem Auftrag beteiligten Parteien wird erwartet, dass sie ähnliche Richtlinien befolgen.

25.ANTI-DROGEN-POLITIK. Die Antidrogenpolitik von Alloys International Anti-Drogen-Politik kann auf unserer Website eingesehen werden. Von allen an einem Auftrag beteiligten Parteien wird erwartet, dass sie ähnliche Richtlinien befolgen.

8.18.20

Ich danke Ihnen!

Wir melden uns bald bei Ihnen!