Verkaufsbedingungen und Konditionen

Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden Auftrag, der von Alloys International geliefert wird, und ersetzen alle widersprüchlichen Bedingungen, die vom einkaufenden Unternehmen auferlegt werden.

1. VERTRAG.
Eine an Alloys International erteilte Bestellung ist der verbindliche Vertrag und ersetzt alle vorherigen E-Mails, Angebote, Diskussionen usw. Alloys International übernimmt nur die Verantwortung für die Erfüllung der Anforderungen, die in der aktuellen Bestellung angegeben sind. Wir sind nicht verpflichtet, zusätzliche geplante Anforderungen zu erfüllen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass alle notwendigen Anforderungen in der Bestellung enthalten sind.

2. FREMDENFRACHTBEDINGUNGEN.
Alle Käufe erfolgen mit ExWorks oder unfrei, es sei denn, es wurde von Alloys International schriftlich etwas anderes vereinbart. Wir haften nicht für Fracht-, Zoll-, Abgaben- oder Mehrwertsteuergebühren, die nicht vorher vereinbart wurden. Darüber hinaus schließen alle vereinbarten Lieferbedingungen die Mehrwertsteuer oder andere Steuerabgaben aus. Die Mehrwertsteuer oder andere Steuern werden NIE von Alloys International akzeptiert oder bezahlt.

3. FRACHTVERSICHERUNG.
Die Frachtversicherung liegt in der Verantwortung des Käufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Alloys International übernimmt keine Deckung oder Garantie für Fracht gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder andere mögliche Verluste.

4. ANNULLIERUNG.
Ein an Alloys International erteilter Auftrag ist verbindlich und kann nicht storniert werden, es sei denn, es liegt eine Vertragsverletzung von Seiten Alloys Internationals vor. Es wird keine "Stornierung aus Gefälligkeit" oder "höhere Gewalt" oder eine andere Form der Stornierung akzeptiert.

5. LIEFERTERMINE.
Jede Änderung der gewünschten Liefertermine muss mit Alloys International ausgehandelt und schriftlich vereinbart werden.

6. MENGEN.
Die Bestellmengen sind Schätzungen. Aufgrund von Produktionsmethoden und Gewichtsabweichungen gilt für alle Bestellmengen eine Standardtoleranz von +/-10%. Unerwartete Überschreitungen der Bestellmengen innerhalb dieser Toleranz werden dem Käufer in Rechnung gestellt und sind von ihm zu zahlen.

7. NICHTKONFORMITÄTEN.
Jede Nichtkonformität, jeder Mangel oder jeder andere Produktmangel muss Alloys International innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Materials mitgeteilt werden. Nach Ablauf von 10 Tagen gelten alle Sendungen als angenommen und es werden keine Reklamationen oder Mängelansprüche akzeptiert.

8. ÜBERWACHUNGSKETTE.
Alloys International kann aufgrund von Vertraulichkeitsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, dem Schutz geschützter Informationen und ähnlichem nicht in der Lage sein, einen Teil unserer Lieferkette offen zu legen. Wir bescheinigen jedoch, dass wir Aufzeichnungen führen, die eine vollständige Überwachungskette und eine vollständige Rückverfolgbarkeit bis zur Schmelzquelle beinhalten. Diese Unterlagen werden mindestens 50 Jahre lang aufbewahrt und sind verfügbar, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Wir erfüllen alle Anforderungen der AS9100 an die Aufbewahrung von Unterlagen.

9. VERZÖGERUNGEN.
Zusätzlich zu den nach geltendem Recht vorgesehenen Entschuldigungsgründen übernimmt der Verkäufer keine Haftung für Verspätung, Nichtlieferung oder Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, die auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, unabhängig davon, ob es von einer der Parteien vorhersehbar war oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verspätungen von Lieferanten, Arbeitsunruhen oder Streiks, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Brände, Unfälle, ungünstige Witterungsbedingungen, Unmöglichkeit der Transportsicherung, behördliche Maßnahmen oder Vorschriften, Unmöglichkeit der Materialbeschaffung durch den Verkäufer, Materialmangel und andere Ursachen oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, unabhängig davon, ob sie den oben genannten ähnlich sind oder nicht.

10. EXPORTKONTROLLE.
Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden US-Ausfuhrgesetze, -vorschriften und -anordnungen einzuhalten. Insbesondere, aber ohne Einschränkung, verpflichtet sich der Käufer, keine kontrollierten Produkte oder technischen Daten in irgendeiner Form direkt oder indirekt weiterzuverkaufen, zu reexportieren oder zu versenden, ohne die entsprechenden Export- oder Reexportlizenzen einzuholen, falls erforderlich. Der Käufer erkennt an, dass die geltenden Exportgesetze, -vorschriften und -anordnungen von Artikel zu Artikel und/oder von Zeit zu Zeit unterschiedlich sein können.

11. GESETZE.
Jegliche Rechtsangelegenheiten oder Schiedsverfahren werden gemäß den Gesetzen und Vorschriften der USA entschieden.

12. SCHÄDEN.
Der Verkäufer haftet weder für beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden noch für Schäden oder Ausgaben, die über die tatsächlichen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Waren oder den für diese Waren gezahlten Preis hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

8.18.20

Ich danke Ihnen!

Wir melden uns bald bei Ihnen!