Verkaufsbedingungen und Konditionen
1. VERTRAG.
Eine an Alloys International erteilte Bestellung stellt einen verbindlichen Vertrag dar und ersetzt alle vorherigen E-Mails, Angebote, Gespräche usw. Alloys International übernimmt ausschließlich die Verantwortung für die Erfüllung der Anforderungen, die in der jeweiligen Bestellung aufgeführt sind. Wir sind nicht verpflichtet, zusätzliche beabsichtigte Anforderungen zu erfüllen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Anforderungen in der Bestellung enthalten sind.
2. FRACHTBEDINGUNGEN.
Alle Käufe erfolgen zu den Lieferbedingungen „Ex Works“ oder „Ab Werk“, sofern nicht anderweitig schriftlich mit Alloys International vereinbart. Wir übernehmen keine Haftung für Fracht-, Zoll-, Abgaben- oder Mehrwertsteuerkosten, die nicht zuvor vereinbart wurden. Darüber hinaus verstehen sich alle vereinbarten Lieferbedingungen ohne Mehrwertsteuer oder sonstige Steuerabgaben. Mehrwertsteuer oder sonstige Steuerabgaben werden von Alloys International NIEMALS akzeptiert oder übernommen.
3. TRANSPORTVERSICHERUNG.
Die Frachtversicherung liegt in der Verantwortung des Käufers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alloys International übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Frachtgüter im Falle von Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder sonstigen möglichen Schäden.
4. STORNIERUNG.
Eine an Alloys International erteilte Bestellung ist verbindlich und kann nicht storniert werden, es sei denn, Alloys International kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach. Eine „Stornierung aus Bequemlichkeitsgründen“, eine Stornierung aufgrund „höherer Gewalt“ oder eine sonstige Form der Stornierung wird nicht akzeptiert.
5. LIEFERTERMINE.
Änderungen der vereinbarten Liefertermine müssen mit Alloys International schriftlich ausgehandelt und vereinbart werden.
6. MENGEN.
Die in der Bestellung angegebenen Mengen sind Schätzwerte. Aufgrund der Produktionsverfahren und Gewichtsschwankungen gilt für alle Bestellmengen eine Standardtoleranz von +/-10 %. Etwaige unerwartete Mehrmengen innerhalb dieser Toleranz sind dem Käufer in Rechnung zu stellen und von diesem zu begleichen.
7. ABWEICHUNGEN.
Jede Nichtkonformität, jede Fehlmenge oder ein sonstiger Produktmangel muss Alloys International innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware gemeldet werden. Nach Ablauf von 10 Tagen gelten alle Lieferungen als angenommen, und es werden keine Reklamationen oder Ansprüche wegen Fehlmengen mehr akzeptiert.
8. HAFTUNGSKETTE.
Alloys International ist unter Umständen nicht in der Lage, bestimmte Aspekte unserer Lieferkette offenzulegen, da Vertraulichkeitsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, der Schutz geschützter Informationen und Ähnliches dies verhindern. Wir versichern jedoch, dass wir Aufzeichnungen führen, die die vollständige Herkunftskette und die lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zur Schmelzquelle umfassen. Diese Unterlagen werden mindestens 50 Jahre lang aufbewahrt und stehen bei gesetzlicher Aufforderung zur Verfügung. Wir halten alle Aufbewahrungspflichten gemäß AS9100 vollständig ein.
9. VERZÖGERUNGEN.
Zusätzlich zu den nach geltendem Recht vorgesehenen Entschuldigungsgründen haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen, Nichtlieferungen oder die Nichterfüllung seiner hierin festgelegten Verpflichtungen, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, unabhängig davon, ob diese von einer der Parteien vorhersehbar waren oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen bei Lieferanten, Arbeitskämpfe oder Streiks, Krieg, Terrorismus, Epidemien, Pandemien, Feuer, Unfälle, widrige Witterungsverhältnisse, die Unmöglichkeit, Transportmittel zu beschaffen, staatliche Maßnahmen oder Vorschriften, die Unfähigkeit des Verkäufers, Materialien zu beschaffen, Materialengpässe sowie andere Ursachen oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, unabhängig davon, ob sie den oben aufgeführten ähnlich sind oder nicht.
10. ÜBERFÄLLIGE RECHNUNGEN.
Alloys International, Inc. behält sich das Recht vor, für die Finanzierung überfälliger, aber noch nicht beglichener Rechnungen einen monatlichen Zinssatz von 1,5 % zu berechnen. Dieser Zinssatz ist fest, kann jedoch nach unserem alleinigen Ermessen jährlich entsprechend den aktuellen Marktzinsen angepasst werden.
Alloys International, Inc. kann nach eigenem Ermessen zulassen, dass verbleibende Freigabesendungen/Vertragsmaterialien anstelle von Finanzierungsgebühren verfallen.
Alle Rechts- oder Schiedsgerichtsgebühren, die Alloys International, Inc. infolge einer Vertragsverletzung durch den Kunden entstehen, sind von diesem zu tragen.
11. EXPORTKONTROLLE.
Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden US-amerikanischen Exportgesetze, -vorschriften und -verordnungen einzuhalten. Insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, verpflichtet sich der Käufer, keine kontrollierten Produkte oder technischen Daten in irgendeiner Form direkt oder indirekt weiterzuverkaufen, wiederauszuführen oder zu versenden, ohne zuvor die erforderlichen Export- oder Wiederausfuhrgenehmigungen einzuholen, sofern diese erforderlich sind. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die geltenden Exportgesetze, -vorschriften und -verordnungen je nach Artikel und/oder von Zeit zu Zeit unterschiedlich sein können.
12. GESETZE.
Alle rechtlichen Angelegenheiten oder Schiedsverfahren werden gemäß den Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten geregelt.
Gerichtsstand ist Suffolk County im Bundesstaat New York.
13. SCHADENSERSATZ.
Der Verkäufer haftet weder für Neben- oder Folgeschäden noch für Schäden oder Aufwendungen, die über die tatsächlichen Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Waren bzw. den für diese Waren gezahlten Preis hinausgehen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.